Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hotel Brandenburger Tor Potsdam GmbH

§ 1 Vertragsschluss

1. Der Mietvertrag gilt als verbindlich, sobald eine schriftliche Bestellung des Mieters vorliegt und diese vom Vermieter schriftlich bestätigt wird.

2. Die Mieträumlichkeiten stehen dem Mieter am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, die reservierten Mieträumlichkeiten bei Nichtbelegung nach 18.00 Uhr weiterzuvermieten, ohne dass der Mieter hieraus Ansprüche herleiten kann. Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments. Sollten vereinbarte Apartments oder Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen.

3. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Der Vermieter ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt sind und zwischen dem Vertragsabschluß und der Leistungserbringung mehr als drei Monate liegen. Sofern die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen ist, geht eine zwischenzeitlich Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten des Mieters.

4. Bis zum 30. Tag vor Ankunft ist es für den Mieter und für den Vermieter möglich, die Reservierung kostenfrei zu stornieren. Bei Stornierung der Reservierung in einem Zeitraum von 29 Tagen oder kürzer vor der Anreise, bzw. bei frühzeitiger Abreise ist der Vermieter dazu berechtigt, eine Stornierungsgebühr gegenüber dem Mieter wie folgt zu berechnen:

Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen:

  • vom 29. Tag bis zum 10. Tag vor Anreise wird der vereinbarte Übernachtungspreis für die erste Nacht pro stornierter Mieteinheit fällig
  • vom 9. Tag an bis zur Nichtanreise werden 80% des vereinbarten Mietzinses pro stornierter Mieteinheit berechnet
  • bei frühzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten Preises der stornierten Übernachtungen fällig

Bei Einzelbuchungen:

die kostenfreie Stornierung der Mietsache ist bis zum 7. Tag vor Anreise möglich

  • vom 7. Tag bis zum 3. Tag vor Anreise wird der vereinbarte Übernachtungspreis für die erste Nacht pro stornierter Mieteinheit fällig
  • vom 3. Tag an bis zur Nichtanreise werden 80% des vereinbarten Mietzinses pro stornierter Mieteinheit berechnet
  • bei frühzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten Preises der stornierten Übernachtungen fällig

Dies geschieht unabhängig davon, ob die Mieträumlichkeiten weitervermietet werden können oder nicht.

§ 2 Zahlungsbedingungen

1. Mit Abschluss des Mietvertrages und Zugang der Reservierungsbestätigung wird eine Vorauszahlung bzw. die Erlaubnis der Einzugsermächtigung für die Kreditkarte des Mieters in Höhe von 50% fällig.

2. Geht bis zur Anreise keine Vorauszahlung ein, ist der Vermieter zur Auflösung des Vertrages berechtigt. Der Vermieter kann ab diesem Zeitpunkt die Mietsache anderweitig vermitteln, ein Schadensersatzanspruch des Gastes ist ausgeschlossen.

3. Bei Übergabe des Schlüssels für die gebuchte Mietsache wird der vertraglich festgelegte Betrag sofort fällig.

§ 3 Rückgabe der Mietsache

1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Vermieter spätestens bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Mietzinses (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

2. Der festgelegte Preis der Mietsache gilt ausschließlich für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Für einen verkürzten Aufenthalt gelten die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste.

3. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit ist ausgeschlossen. Der Vermieter hat den Mieter vor Ablauf der Frist nochmals auf die Folgen hinzuweisen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Mieter stellt eine verbotene Eigenmacht dar. Der Vermieter ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz an den Mieträumlichkeiten zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig, auf dessen Kosten und Gefahr, in einen Abstellraum einzulagern.

4. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeglichen Schaden an Einrichtungsgegenständen oder der Mietsache selbst und für jegliche Schäden, die über die übliche Abnutzung bei Gebrauch hinausgehen.

§ 4 Rücktritt des Vermieters

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

§ 5 Leistungen/Haftung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Hierbei haftet der Vermieter jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung gegen die Mietzinsforderung des Vermieters ist nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verwahrungsvertrag kommt nur mit ausdrücklichem Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Mieter und dem Vermieter zustande. Etwaige Haftungsansprüche gegen den Vermieter erlöschen, wenn der Mieter nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, dem Vermieter gegenüber Anzeige hiervon macht.

3. Zu Händen des Mieters bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden ebenfalls mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns behandelt. Der Vermieter übernimmt gegen Entgelt die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen des Mieters werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieter nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen drei Monate auf und berechnet hierfür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung für die Aufbewahrung der Gegenstände ist ausgeschlossen.

4. Von dem Mieter in Anspruch genommene Leistungen (Telefon, Wäsche, Parkplatz, etc.) müssen spätestens bei Abreise beglichen werden. Gegen diese Rechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen durch den Mieter erhoben werden.

§ 6 Höhere Gewalt

Wird die Durchführung des Mietvertrages oder die Bereitstellung der Mietsache im vertragsgemäße Zustand, infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien kündigen.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Potsdam GmbH.

3. Gerichtsstand ist Berlin. Geltendes Recht ist das Deutsche Recht.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Falle gelten für die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen Regelungen, welchen den zu ersetzenden Bestimmungen vom Sinngehalt her am nächsten kommen.

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